Brandenburgische Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und –präsidenten Uncategorized Pressemitteilung: Erste Lockerungen geplant – Brandenburger Hochschulen reagieren auf die Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Pressemitteilung: Erste Lockerungen geplant – Brandenburger Hochschulen reagieren auf die Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

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Auf Basis der vom Brandenburger Kabinett beschlossenen Lockerungen der durch die SARS-CoV-2-Pandemie entstandenen Einschränkungen haben die Brandenburger Hochschulen zusammen mit dem Brandenburger Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur eine Fortführung des Präsenznotbetriebs bis 03.05.2020 beschlossen. Ab dem 04.05.2020 ist an den Hochschulstandorten dann der schrittweise Übergang zu einem „eingeschränkten Betrieb“ geplant. Bibliotheken dürfen ihre Serviceangebote bereits ab dem 22.04.2020 wieder erweitern.
Das Brandenburger Kabinett hat am 17.04.2020 eine Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die schrittweise Lockerungen der bisherigen Einschränkungen zulässt. Aus Basis dieser Verordnung haben die Präsidentinnen und Präsidenten der Brandenburger Hochschulen gemeinsam mit dem Brandenburger Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) beschlossen, den derzeit an den Hochschulen praktizierten Präsenznotbetrieb mindestens bis zum 03.05.2020 fortzusetzen.

Lehre weiterhin überwiegend digital
Sofern sich die durch die SARS-CoV-2-Pandemie bedingte Lage nicht verschlechtert, ist ab dem 04.05.2020 der schrittweise Übergang in einen „eingeschränkten Betrieb“ geplant. Ausgewählte Lehrveranstaltungen, die bisher online schwer oder gar nicht zu realisieren waren (z.B. praktische Laborübungen), sind dann unter Einhaltung der erforderlichen strikten Hygienestandards und Abstandsbestimmungen wieder vor Ort möglich. Um die direkten Kontakte weiterhin so gering wie möglich zu halten, finden alle übrigen Lehrveranstaltungen im Verlauf des Sommersemesters 2020 nach wie vor digital im E-Learning-Format statt. Die konkrete Ausgestaltung regelt jede Hochschule individuell.

Hochschulprüfungen
Hochschulprüfungen, für die es keine digitalen Varianten gibt, können bereits ab dem 20.04.2020 vor Ort angeboten werden, sofern die strikte Beachtung der erforderlichen Hygienestandards und Abstandsbestimmungen sichergestellt werden kann und alle Beteiligten mit der Durchführung der Präsenzprüfung einverstanden sind.

Bibliotheksnutzung
Die Bibliotheken können ihre Serviceangebote bereits ab dem 22.04.2020 wieder erweitern. Die konkrete Ausgestaltung regeln die Hochschulen individuell.

Die Vorsitzende der Brandenburgischen Landesrektorenkonferenz und Präsidentin der TH Wildau, Frau Prof. Dr. Ulrike Tippe:
„Wir sind sehr froh, dass sich aufgrund der Entwicklung in den letzten Wochen nun eine leichte Lockerung abzeichnet. Nach wie vor werden wir aber sehr vorsichtig agieren und genau abwägen, welche Veranstaltungen wir auf unserem Campus durchführen.
Von den Studierenden und den Lehrenden wird uns berichtet, dass die überwiegende Mehrheit der Lehrveranstaltungen sehr gut im digitalen Format läuft und so beibehalten werden soll.
Hervorgehoben werden insbesondere auch die völlig neuen Erfahrungen, die auf diesem Weg gesammelt werden.
Vor diesem Hintergrund bin ich sehr optimistisch, dass das Sommersemester 2020 für alle Beteiligten bestmöglich gestaltet werden kann und wir daraus wertvolle Erkenntnisse für die zukünftige digital basierte Arbeit an Hochschulen gewinnen.“

Prof. Dr. Oliver Günther, Präsident der Universität Potsdam und stellvertretender Vorsitzender der BLRK:
„Wir sind froh über die Lockerung, wissen aber sehr wohl um die Verantwortung, die uns damit übertragen wird. Höchste Priorität gilt der Gesundheit und der Eindämmung der Virusausbreitung. Sämtliche Präsenzformate – einschließlich Prüfungen und Bibliotheksnutzung – müssen sich diesem Primat unterordnen. Dessen ungeachtet arbeiten wir intensiv daran, unsere Serviceangebote für Studierende und Forschende zügig wieder auf- und auszubauen.“

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